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   OLG Naumburg, 10.12.1996 - 5 VA 6/96   

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OLG Naumburg, 10.12.1996 - 5 VA 6/96 (https://dejure.org/1996,13110)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10.12.1996 - 5 VA 6/96 (https://dejure.org/1996,13110)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10. Dezember 1996 - 5 VA 6/96 (https://dejure.org/1996,13110)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 474
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Dresden, 10.12.2002 - 6 VA 4/02

    Akteneinsicht eines Gesellschaftsgläubigers in die Insolvenzakte

    a) Das rechtliche Interesse der Antragstellerin, die als Gläubigerin eines titulierten Anspruchs bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens Insolvenzgläubigerin gewesen wäre, folgt bereits aus ihrer potenziellen (Hervorhebung des Gerichts) Beteiligung im Insolvenzverfahren (OLG Celle, Beschl. v. 21.12.2001 -- 2 W 102/01, ZIP 2002, 446 = ZInsO 2002, 73; OLG??? Hamburg ZIP 2002, 266; OLG Naumburg, Beschl. v. 10.12.1996 -- 5 VA 6/96, MDR 1997, 474; Heeseler , ZInsO 2001, 873 ff., 882 ff.; Graf/Wunsch , ZIP 2001, 1800 ff.).

    Das Recht des Schuldners auf informationelle Selbstbestimmung wird in der Regel der Akteneinsichtsgewährung nicht entgegenstehen, da der Gläubiger durch einen neuen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens die begehrte Einsicht über die Vermögensverhältnisse regelmäßig ohnehin erlangen könnte und dann gem. § 299 Abs. 1 ZPO ein Akteneinsichtsrecht hätte (vgl. OLG Naumburg MDR 1997, 474).

  • OLG Hamm, 18.09.2003 - 15 VA 8/03

    Gewährung von Akteneinsicht eines Dritten gem. § 299 Abs. 2 Zivilprozessordnung (

    Als berechtigtes rechtliches Interesse kann dabei auch angesehen werden, wenn die Beteiligte zu 1) durch die Akteneinsicht Erkenntnisse über noch vorhandenes Vermögen der Schuldnerin gewinnen will, um gegen diese selbst vorzugehen (vgl. hierzu OLG Köln MDR 1988, 502; OLG Braunschweig Rpfleger 1997, 229; OLG Naumburg MDR 1997, 474; OLG Brandenburg MDR 1998, 1433; Schmeel MDR 1997, 437).
  • OLG Hamm, 26.06.2003 - 15 VA 8/03

    Anspruch eines Drittgläubigers aufÜbersendung der Abschrift eines

    Als berechtigtes rechtliches Interesse kann dabei auch angesehen werden, wenn die Beteiligte zu 1) durch die Akteneinsicht Erkenntnisse über noch vorhandenes Vermögen der Schuldnerin gewinnen will, um gegen diese selbst vorzugehen (vgl. hierzu OLG Köln MDR 1988, 502; OLG Braunschweig Rpfleger 1997, 229; OLG Naumburg MDR 1997, 474; OLG Brandenburg MDR 1998, 1433; Schmeel MDR 1997, 437).
  • OLG Stuttgart, 26.09.2002 - 19 VA 8/02

    Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse: Akteneinsichtsrecht eines

    Eine mögliche Verfahrensbeteiligung indiziert daher ihr rechtliches Interesse (vgl. OLG Köln, MDR 1988, 502; OLG Frankfurt, MDR 1996, 379 OLG Naumburg MDR 1997, 474; MüKo/Ganter, InsO., § 4 Rn. 63).
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